
Masern & Kindergartenausschluss
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Verfasst am: 02. 05. 2011 [10:07]
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Wildbluete
Sabine M.
Themenersteller
Dabei seit: 02.01.2011
Beiträge: 343
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Hallo allseits, bei uns im KiGa gab es nun einen Masernfall. In Offenburg haben sie bereits eine Schule geschlossen wegen Masern. Der Kindergarten befürchtet, dass das Gesundheitsamt anordnen wird, dass ungeimpfte Kinder vom Kindergarten ausgeschlossen werden. Ist das eigentlich rechtens? Wenn nicht, wie kann ich dagegen vorgehen? Danke und viele Grüße! Sabine |
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Verfasst am: 02. 05. 2011 [17:39]
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Wildbluete
Sabine M.
Themenersteller
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Beiträge: 343
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Der Ausschluss ist jetzt Fakt. Hat keiner einen Rat für mich? Herrn Tolzin habe ich bereits angeschrieben... Viele Grüße - Sabine |
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Verfasst am: 04. 05. 2011 [07:10]
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Michaela
Michaela
Dabei seit: 04.01.2011
Beiträge: 127
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Liebe Sabine, ich kann mich erinnern, dass im alten Forum schon mal dieses Thema am Tisch war. Kannst ja mal nachschauen. lg |
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Verfasst am: 04. 05. 2011 [13:33]
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Wildbluete
Sabine M.
Themenersteller
Dabei seit: 02.01.2011
Beiträge: 343
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Hallo Michaela, ja danke, da hatte ich schon geschaut, aber die Fälle waren ein bisschen anders und ich wurde nicht recht schlau daraus für mich. Hatte Herrn Tolzin kontaktiert, der meinte, ich könnte versuchen, eine einstweilige Verfügung zu erwirken und sollte eine Feststellungsklage anstrengen. Nun hat sich das Problem aber vorerst in Luft aufgelöst, da das Kind angeblich jetzt doch keine Masern hat... aber da wir hier momentan eine Masernepidemie haben, kann sich die Lage schnell wieder ändern. Bekomme noch Infos von einem RA. Schauen wir mal, wie es weitergeht. Liebe Grüße - Sabine |
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Verfasst am: 05. 05. 2011 [06:30]
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Michaela
Michaela
Dabei seit: 04.01.2011
Beiträge: 127
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Guten Morgen! Ach ja, o.k. Aber was ist ein RA? |
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Verfasst am: 05. 05. 2011 [08:03]
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kirsten
Kirsten
Dabei seit: 30.12.2010
Beiträge: 386
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Ich vermute mal RA ist ein Rechtsanwalt |
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Verfasst am: 10. 06. 2011 [09:55]
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sandra
sandra
Dabei seit: 30.12.2010
Beiträge: 50
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hallo sabine, hast du was herausgefunden? bei uns wird es auch grad akut, die gesundheitsämter lassen die kitas den impfstatus erfassen (masern) damit bei einer einzigen erkrankung in der einrichtung sofort alle ungeimpften kinder 2 wochen zu hause bleiben müssen. soweit ich herausgefunden habe, muss ich dagegen gerichtlich vorgehen, sprich mit einstweiliger verfügung. bis ich die habe, sind die 2 wochen wohl auch schon um eine andere lösung wär mir lieber... lg sandra |
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Verfasst am: 12. 06. 2011 [10:14]
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Wildbluete
Sabine M.
Themenersteller
Dabei seit: 02.01.2011
Beiträge: 343
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Hi Sandra, in so einem Fall wird eine einstweilige Verfügung in der Regel nicht länger dauern als 24 Stunden, oft geht es schneller, deshalb ist es ja eine einstweilige Verfügung... Ich habe einen Batzen Infos bekommen, aus denen ich was basteln kann. Aber schreib doch mal den Herrn Tolzin an und frag ihn. Oder ruf gleich hier beim Impfsorgentelefon an, von denen hab ich auch die Informationen bekommen: http://www.libertas-sanitas.de/main/framebrowser.php?urlnav=http://www.libertas-sanitas.de/main/html/impfsorgentelefon.html Das alles einzuscannen und per pdf... das wird glaub ich zu groß/zuviel, außerdem scheint Dein Fall etwas anders gelagert - Du möchtest gegen die Erfassung vorgehen oder wie? Liebe Grüße - Sabine |
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Verfasst am: 14. 06. 2011 [22:28]
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sandra
sandra
Dabei seit: 30.12.2010
Beiträge: 50
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hallo sabine, die erfassung ist mir egal. der ausschluss aber nicht, wenn das nur 1-2 mal im jahr vorkommt, brauche ich 4 wochen zusätzlichen urlaub, das geht gar nicht! danke für den link, kannte ich noch gar nicht. werde da mal anrufen. lg sandra |
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Verfasst am: 18. 08. 2012 [09:36]
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JosefGar
Josef Gar
Dabei seit: 30.12.2010
Beiträge: 89
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Hallo Es gibt in jedem Rechtsstreit eine Beweispflicht. Die müssen beweisen, daß das Kind infektiös ist - es müßten dazu AK - Titer gemacht werden. Wenn das Kind mit Morbillinum C 200 genommen hat sollte nach ein oder zwei Wochen der Titer positiv sein. Dies attestieren lassen und damit zum Kindergarten gehen. Das ist ein Dokument - unwiderlegbar nach deren Logik. Natürlich darf Morbillinum nur gegeben werden, wenn es noch keine Masernsymptome hat, sonst könnte eine schlimme Form von Masern ausbrechen. Um die Pr0phylaxe richtig durchzuführen muß allerdings Einiges beachtet werden: - das Kind muß entblockiert sein: Cortison und Co ausgeleitet, Schocks behandelt etc. - dann hat man eine sehr gute Wirkung der Nosode. - siehe Ratgeber Reisen, Prophylaxe etc. Man kann beweisen, daß die Masernimpfung die Morbidität also Häufigkeit der Erkrankungen nicht vermindert hat. Man könnte versuchen zu beweisen, daß die Impfung die Krankheit verbreitet - Untersuchung von Speichel nach der Impfung. In den USA gab es vor Jahren eine entsprechende Untersuchung. |

